Forderungsprüfung
thermoheld GmbH
Bayreuth
Das Amtsgericht Weiden i.d. OPf hat zur thermoheld GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.10.2026, Aktenzeichen IN 306/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Weiden i.d. OPf
- Aktenzeichen
- IN 306/24
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 3653
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 16.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 306/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
thermoheld GmbH, Ritter-von-Eitzenberger-Straße 24, 95448 Bayreuth, vertreten durch den Geschäftsführer Schimpf Robin
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 3653
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 02.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 34-42 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 16.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
thermoheld GmbH, Ritter-von-Eitzenberger-Straße 24, 95448 Bayreuth, vertreten durch den Geschäftsführer Schimpf Robin
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 3653
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 02.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 34-42 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 16.10.2026