Aufhebung des Verfahrens
Thermico GmbH & Co. KG
Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Thermico GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2022, Aktenzeichen 259 IN 48/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 259 IN 48/19
- Registerbezug
- Dortmund, HRA 14854
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.10.2022
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 48/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 14854 eingetragenen Thermico GmbH & Co. KG, Carlo-Schmid-Allee 3, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 16902 eingetragene Thermico Verwaltungs GmbH, Carlo-Schmid-Allee 3, 44263 Dortmund, diese vertreten durch den Geschäftsführer Götz Matthäus, Westerfilder Str. 38, 44577 Castrop-Rauxel
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schüttners Hug & Partner MBB, Kaiserstr. 21-23, 44135 Dortmund
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde statthaft. Sie ist binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses bzw. die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Beschwerde kann beim Amtsgericht Dortmund eingelegt werden. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingelegt werden.
259 IN 48/19
Amtsgericht Dortmund, 06.10.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 14854 eingetragenen Thermico GmbH & Co. KG, Carlo-Schmid-Allee 3, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 16902 eingetragene Thermico Verwaltungs GmbH, Carlo-Schmid-Allee 3, 44263 Dortmund, diese vertreten durch den Geschäftsführer Götz Matthäus, Westerfilder Str. 38, 44577 Castrop-Rauxel
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schüttners Hug & Partner MBB, Kaiserstr. 21-23, 44135 Dortmund
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde statthaft. Sie ist binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses bzw. die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Beschwerde kann beim Amtsgericht Dortmund eingelegt werden. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingelegt werden.
259 IN 48/19
Amtsgericht Dortmund, 06.10.2022