Sicherungsmaßnahme

Therafit & Kampfkunstschule Fuhlsbüttel GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Therafit & Kampfkunstschule Fuhlsbüttel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.11.2022, Aktenzeichen 67h IN 242/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 242/22
Registerbezug
Hamburg, HRB 160064
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
30.11.2022
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Stefan Hinrichs
Branchenindikator
Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 242/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160064 eingetragenen Therafit & Kampfkunstschule Fuhlsbüttel GmbH, Hummelsbütteler Landstraße 98, 22339 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Morhan Schulte und Herrn Georg Sieger,

Geschäftszweig: Betrieb einer Sportschule und der Verkauf von Sportartikeln

ist am 25.11.2022, um 13:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Hinrichs, Gerhofstraße 18, 20354 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67h IN 242/22
Amtsgericht Hamburg, 25.11.2022

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme