Masseunzulänglichkeit
Themenbote GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Themenbote GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.04.2026, Aktenzeichen 36t IN 3207/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36t IN 3207/23
- Registerbezug
- Berlin, HRB 178248
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 27.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Entwicklung, Produktion, Akquisition, Herausgabe, Vertrieb und Vermarktung von Druckerzeugnissen und elektronischen Medien
Veröffentlichungstext
36t IN 3207/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Themenbote GmbH, Pfalzburger Straße 52, 10717 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sascha Boris Bogatzki
Register-Nr.: HRB 178248
- Schuldnerin -
Mit Masseunzulänglichkeit werden die Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Vorrangig sind die Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO zu berücksichtigen. Verfügbar sind 4.084,05 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 1.330,42 Euro Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO. An die Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO erfolgt voraussichtlich keine Zahlung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 188,189, 206 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Themenbote GmbH, Pfalzburger Straße 52, 10717 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sascha Boris Bogatzki
Register-Nr.: HRB 178248
- Schuldnerin -
Mit Masseunzulänglichkeit werden die Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Vorrangig sind die Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO zu berücksichtigen. Verfügbar sind 4.084,05 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 1.330,42 Euro Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO. An die Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO erfolgt voraussichtlich keine Zahlung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 188,189, 206 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.04.2026