Sicherungsmaßnahme
The Grand Garden GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur The Grand Garden GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2025, Aktenzeichen 67h IN 283/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67h IN 283/25
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 162542
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 08.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Niklas Marwedel
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 283/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 162542 eingetragenen The Grand Garden GmbH, Rentzelstraße 6, 20146 Hamburg, frühere Anschrift: Leo-Leistikow-Allee 25, 22081 Hamburg,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abbas Al-Fartwsi,
Geschäftszweig: Entwicklung, Produktion, Vermarktung und Vertrieb von Software, Applikationstechnologie, Modeartikeln und Asseccoires, Musik und ein- oder mehrteiligen Fernsehfilmen und -serien,
ist am 08.10.2025, um 11:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Niklas Marwedel, Alstertor 9, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67h IN 283/25
Amtsgericht Hamburg, 08.10.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 162542 eingetragenen The Grand Garden GmbH, Rentzelstraße 6, 20146 Hamburg, frühere Anschrift: Leo-Leistikow-Allee 25, 22081 Hamburg,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Abbas Al-Fartwsi,
Geschäftszweig: Entwicklung, Produktion, Vermarktung und Vertrieb von Software, Applikationstechnologie, Modeartikeln und Asseccoires, Musik und ein- oder mehrteiligen Fernsehfilmen und -serien,
ist am 08.10.2025, um 11:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Niklas Marwedel, Alstertor 9, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67h IN 283/25
Amtsgericht Hamburg, 08.10.2025