Forderungsprüfung
The Football Company GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur The Football Company GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.11.2023, Aktenzeichen 1513 IN 993/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1513 IN 993/23
- Registerbezug
- München, HRB 259302
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 24.11.2023
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1513 IN 993/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
The Football Company GmbH, Am Münchfeld 40, 80999 München, vertreten durch die Geschäftsführer Kristo Ante und Kristo Josip
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 259302
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.11.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.12.2023 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.11.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
The Football Company GmbH, Am Münchfeld 40, 80999 München, vertreten durch die Geschäftsführer Kristo Ante und Kristo Josip
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 259302
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.11.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.12.2023 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.11.2023