Sicherungsmaßnahme

The Fitness Pack Performance GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur The Fitness Pack Performance GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.09.2022, Aktenzeichen 67h IN 177/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 177/22
Registerbezug
Hamburg, HRB 162909
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
02.09.2022
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Ulrich Rosenkranz
Branchenindikator
Tourismus & Freizeit (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 177/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 162909 eingetragenen The Fitness Pack Performance GmbH, Von-Bargen-Straße 35 - 37, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Franziska Kalloch und Herrn Robert Knuth

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Sportstätte und CrossFit.

ist am 02.09.2022, um 11:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz, Friesenweg 22, 22763 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67h IN 177/22
Amtsgericht Hamburg, 02.09.2022

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Schlusstermin
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme