Sicherungsmaßnahme
the advisory network GmbH
Bonn
Das Amtsgericht Bonn hat zur the advisory network GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.05.2026, Aktenzeichen 95 IN 27/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 95 IN 27/26
- Registerbezug
- Bonn, HRB 15403
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 21.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Ingrid Trompertz
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 95 IN 27/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 15403 eingetragenen the advisory network GmbH, Wachsbleiche 8-9, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erik Appleby, Agnesstr. 1, 53225 Bonn
ist am 21.05.2026, um 11:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Ingrid Trompertz, Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
95 IN 27/26
Amtsgericht Bonn, 21.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 15403 eingetragenen the advisory network GmbH, Wachsbleiche 8-9, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erik Appleby, Agnesstr. 1, 53225 Bonn
ist am 21.05.2026, um 11:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Ingrid Trompertz, Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
95 IN 27/26
Amtsgericht Bonn, 21.05.2026