Forderungsprüfung
That`s it Germany GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur That`s it Germany GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2026, Aktenzeichen 36t IN 6538/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36t IN 6538/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 212631
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 09.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Entwicklung und Vertrieb von Produkten und Hightech-Applikationen im Bereich Hygiene, Luft- und Umweltverbesserung sowie Elektromobilität
Veröffentlichungstext
36t IN 6538/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
That`s it Germany GmbH, Marienfelder Allee 220, 12279 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Schaetzke
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 212631
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 07.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26 - 32 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
That`s it Germany GmbH, Marienfelder Allee 220, 12279 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Schaetzke
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 212631
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 07.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26 - 32 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.09.2026