Sicherungsmaßnahme

TGS Global Traders GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur TGS Global Traders GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.05.2026, Aktenzeichen 67h IN 88/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 88/26
Registerbezug
Hamburg, HRB 137905
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
07.05.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Gastronomie, der Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

67h IN 88/26 :

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der TGS Global Traders GmbH,
Gegenstand des Unternehmens ist die Gastronomie, der Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export, Randstraße 111, 22525 Hamburg (AG Hamburg, HRB 137905), vertr. d.: Bhumika Thapa, (Geschäftsführerin),

wurde der Beschluss vom über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 06.05.2026 beschränkt aufgehoben. Die Verfügungsbefugnis der vorläufigen Insolvenzverwalterin zur Begleichung aller Verfahrenskosten gem. § 25 Abs.2 InsO (analog) wird aufrechterhalten.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hamburg, 06.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
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