Sicherungsmaßnahme

TGS Global Traders GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur TGS Global Traders GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.07.2026, Aktenzeichen 67h IN 237/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 237/26
Registerbezug
Hamburg, HRB 137905
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
22.07.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Karen Geberbauer

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 237/26

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen

der TGS Global Traders GmbH, Randstraße 111, 22525 Hamburg (AG Hamburg, HRB 137905), vertr. d.: Bhumika Thapa, Eidelstedter Weg 142A, 25469 Halstenbek, (Geschäftsführerin),

ist am 22.7.2026 um 13:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karen Geberbauer, Borgfelder Straße 64, 20537 Hamburg, Tel.: 040 - 334 645 20 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

67h IN 237/26
Amtsgericht Hamburg, 22.07.2026

Datenschutzhinweise:
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Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme