Sicherungsmaßnahme

Tex-As Bekleidungsgroßhandel GmbH & Co. KG

Quakenbrück

Das Amtsgericht Bersenbrück hat zur Tex-As Bekleidungsgroßhandel GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2026, Aktenzeichen 9 IN 86/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 86/26
Registerbezug
Osnabrück, HRA 7240
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
02.10.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Branchenindikator
Handel & E-Commerce (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bersenbrück
Beschluss
9 IN 86/26, 01.10.2026

In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

Tex-As Bekleidungsgroßhandel GmbH & Co. KG, Artlandstraße 47, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRA 7240),
vertreten durch:
1. Reinhold Thate, als GF d. Fa. Tex-As Bekleidungsgroßhandel GmbH & , Artlandstraße 47, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführer),
2. Heinz-Joachim Wirth-Göckede, als GF der Fa. Tex-As Bekleidungsgroßhandel GmbH &, Artlandstraße 47, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Jan-Dirk Winkelhaus, Kirchstr. 36, 48282 Emsdetten,

vorläufige Insolvenzverwalterin:
Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Markt 8, 49593 Bersenbrück, Tel.: 05439/41298-0, Fax: 05439/41298-99,

wird am 01.10.2026 um 12.50 Uhr gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin zusätzlich zu der am 24.09.2026 um 08.05 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung der vorläufigen Insolvenzverwalterin die Ermächtigung zur Vornahme folgender einzelner Geschäfte mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt:

- Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 2 InsO in Höhe von 6.000,00 € zu Lasten der späteren Insolvenzmasse zu begründen für die Finanzierung von Insolvenzgeld, insbesondere hinsichtlich der Forderung des finanzierenden Kreditinstituts bezüglich der Zinsen, Kosten, Bearbeitungsgebühren und ähnlicher etwaiger von der Bundesagentur für Arbeit nicht erstatteter Differenzbeträge sowie für eventuell anfallende Löhne, Krankenkassenbeiträge und Lohnsteuer für Arbeitnehmer, die nicht über die Insolvenzgeldvorfinanzierung abgewickelt werden können.

Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 24.09.2026 bestehen.

Ratermann
Richterin am Amtsgericht

Verfahrensverlauf

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