Sicherungsmaßnahme

Teuto-Küchen GmbH

Steinhagen

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Teuto-Küchen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.02.2025, Aktenzeichen 43 IN 137/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 137/25
Registerbezug
Gütersloh, HRB 12654
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
18.02.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Holger Domeyer
Im Handelsregister seit
2022
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Handel und Vertrieb von Küchenmöbeln (In- und Outdoormöbeln) nach Planung sowie der Handel und Vertrieb von E-Geräten und dessen Zubehör, Einbauspülen, Armaturen, jeglichem Küchenzubehör sowie Möbeln/Gartenmöbeln und Wohnaccessoires und dessen Auslieferung und Montage.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 137/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 12654 eingetragenen Teuto-Küchen GmbH, Brockhagener Straße 19, 33803 Steinhagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl Heinrich Sander, Brockhagener Straße 19, 33803 Steinhagen

ist am 18.02.2025, um 12:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Domeyer, Holter Straße 4-6, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 137/25
Amtsgericht Bielefeld, 18.02.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Verteilungsverzeichnis
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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