Verteilungsverzeichnis
TESTTailor GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur TESTTailor GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.10.2026, Aktenzeichen 75 IN 145/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 75 IN 145/18
- Registerbezug
- Köln, HRB 86117
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 145/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 86117 eingetragenen TESTTailor GmbH, Habsburger Str. 2, 50674 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Adarsh Mehta, Silbermöwenweg 74, 50829 Köln
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 72.320,47 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 15.402,88 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
75 IN 145/18
Amtsgericht Köln, 30.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 86117 eingetragenen TESTTailor GmbH, Habsburger Str. 2, 50674 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Adarsh Mehta, Silbermöwenweg 74, 50829 Köln
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 72.320,47 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 15.402,88 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
75 IN 145/18
Amtsgericht Köln, 30.10.2026