Forderungsprüfung
terraprinter GmbH
Pfaffenhofen
Das Amtsgericht München hat zur terraprinter GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2025, Aktenzeichen 1501 IN 4/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 4/24
- Registerbezug
- München, HRB 269840
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 30.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1501 IN 4/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
terraprinter GmbH, v.d.d.GF Martin u. Thomas Lichtenstern, Schubertstr. 27, 85276 Pfaffenhofen, vertreten durch die Geschäftsführer Lichtenstern Martin und Lichtenstern Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 269840
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.11.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
terraprinter GmbH, v.d.d.GF Martin u. Thomas Lichtenstern, Schubertstr. 27, 85276 Pfaffenhofen, vertreten durch die Geschäftsführer Lichtenstern Martin und Lichtenstern Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 269840
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.11.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.09.2025