Insolvenzbekanntmachung
Terra Invest GmbH
Friedeburg
Das Amtsgericht Cloppenburg hat zur Terra Invest GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.12.2022, Aktenzeichen 9 IN 70/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cloppenburg
- Aktenzeichen
- 9 IN 70/21
- Registerbezug
- Aurich, HRB 204731
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 12.12.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erstellen, Halten und Verkauf von Wohn- und Geschäftshäusern sowie Verwaltung eigenen Vermögens
Veröffentlichungstext
9 IN 70/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Terra Invest GmbH, Weideweg 3 c, 26446 Friedeburg (AG Aurich, HRB 204731), vertr. d.: Georg Busse, Fichtenallee 20, 49661 Cloppenburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 03.02.2023, 10:00 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs mit der FLIEGEN S.a.r.l. zur Erledigung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche gegen Zahlung eines Betrages i.H.v. 220.000,00 € an die Insolvenzmasse.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 09.12.2022
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 03.02.2023, 10:00 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs mit der FLIEGEN S.a.r.l. zur Erledigung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche gegen Zahlung eines Betrages i.H.v. 220.000,00 € an die Insolvenzmasse.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 09.12.2022
Verfahrensverlauf
- Insolvenzbekanntmachung
- Verteilungsverzeichnis
- Schlusstermin
- Verteilungsverzeichnis
- Schlusstermin
- Vergütungsfestsetzung
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme