Sicherungsmaßnahme

Terra Dynamics GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Terra Dynamics GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.10.2025, Aktenzeichen 810 IN 1467/25 T-3-5.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1467/25 T-3-5
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 136464
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
10.10.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Stephan Laubereau
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Im Handelsregister seit
2024
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Montage und Wartung von Photovoltaikanlagen, Montage und Wartung von Klimatechnik und Wärmepumpen, sowie Vermittlung und Erbringung von Dienstleistungen, wie beispielsweise Hausmeisterservice, Handel mit Waren und Montage von fertigen Bauteilen und Plug-in-Play-Komponenten

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 1467/25 T-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Terra Dynamics GmbH, Schmidtstraße 47a, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136464), vertr. d.: Noah Preuß, (Geschäftsführer), ist am 10.10.2025 um 11:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.10.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten