Sicherungsmaßnahme
Terra Dynamics GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Terra Dynamics GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.10.2025, Aktenzeichen 810 IN 1467/25 T-3-5.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1467/25 T-3-5
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 136464
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 10.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Stephan Laubereau
PLUTA Rechtsanwalts GmbH - Im Handelsregister seit
- 2024
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Montage und Wartung von Photovoltaikanlagen, Montage und Wartung von Klimatechnik und Wärmepumpen, sowie Vermittlung und Erbringung von Dienstleistungen, wie beispielsweise Hausmeisterservice, Handel mit Waren und Montage von fertigen Bauteilen und Plug-in-Play-Komponenten
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1467/25 T-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Terra Dynamics GmbH, Schmidtstraße 47a, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136464), vertr. d.: Noah Preuß, (Geschäftsführer), ist am 10.10.2025 um 11:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.10.2025
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.10.2025