Forderungsprüfung
Techno-Z Technologiezentrum Freilassing GmbH
Freilassing
Das Amtsgericht Traunstein hat zur Techno-Z Technologiezentrum Freilassing GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.07.2026, Aktenzeichen 4 IN 74/04.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Traunstein
- Aktenzeichen
- 4 IN 74/04
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 7414
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 30.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
4 IN 74/04
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Techno-Z Technologiezentrum Freilassing GmbH, Sägewerkstr. 3, 83395 Freilassing, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter Röhrl Rudolf
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 7414
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 20-24 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 27.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Techno-Z Technologiezentrum Freilassing GmbH, Sägewerkstr. 3, 83395 Freilassing, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter Röhrl Rudolf
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 7414
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 20-24 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 27.07.2026