Sicherungsmaßnahme
Technicus GmbH
Braunschweig
Das Amtsgericht Braunschweig hat zur Technicus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.06.2026, Aktenzeichen 272 IN 69/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 69/26
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 208716
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 04.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Henning Kölsch
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von und die Serviceleistungen für Rehabilitations- und Medizintechnik; Personenbeförderung und Mietwagenservice.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Az.: 272 IN 69/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Technicus GmbH, Braunstraße 8, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208716), vertr. d.: Mario Gazdic, (Geschäftsführer), ist am 04.06.2026 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Kölsch, geb. Peters MBA, Steintorwall 17, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/6950997-0, Fax: 0531/6950997-9 bestellt worden.
Amtsgericht Braunschweig, 04.06.2026
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Kölsch, geb. Peters MBA, Steintorwall 17, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/6950997-0, Fax: 0531/6950997-9 bestellt worden.
Amtsgericht Braunschweig, 04.06.2026