Forderungsprüfung
Teatrino Verwaltungs GmbH
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur Teatrino Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.07.2026, Aktenzeichen IN 387/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 387/23
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 36974
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 07.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 387/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Teatrino Verwaltungs GmbH, Belgarder Straße 12, 90451 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Berger Patrick
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 36974
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 104-106 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 06.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Teatrino Verwaltungs GmbH, Belgarder Straße 12, 90451 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Berger Patrick
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 36974
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 104-106 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 06.07.2026