Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
TEAMA Facility & Management GmbH & Co. KG
Bad Iburg
Das Amtsgericht Osnabrück hat zur TEAMA Facility & Management GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.08.2026, Aktenzeichen 59 IN 33/19 (60).
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Osnabrück
- Aktenzeichen
- 59 IN 33/19 (60)
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 205847
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 10.08.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
59 IN 33/19 (60): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TEAMA Facility & Management GmbH & Co. KG, Bielefelder Straße 26 a, 49186 Bad Iburg (AG Osnabrück, HRA 205847), vertr. d.: 1. TEAMA Holding GmbH, Bielefelder Straße 26 a, 49186 Bad Iburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Andrejus Bolaciovas, Erpener Weg 16, 49201 Dissen am Teutoburger Wald, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Osnabrück, 07.08.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Osnabrück, 07.08.2026