Sicherungsmaßnahme
Team Steffen AG
Alsdorf
Das Amtsgericht Aachen hat zur Team Steffen AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.05.2022, Aktenzeichen 92 IN 57/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aachen
- Aktenzeichen
- 92 IN 57/22
- Registerbezug
- Aachen, HRB 13681
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 12.05.2022
- Rechtsform
- AG
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Prof. Dr. Martin Dreschers
- Im Handelsregister seit
- 2006
- Grundkapital
- 52.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Planung und Erstellung von haustechnischen Anlagen für Neubau und Modernisierung sowie Sanitärinstallationen, Bäderbau, Heizungsbau, Bau von Elektroanlagen. Weiterer Gegenstand ist die Planung und Produktion von Bauteilen für Medientechnik, für Industrieanlagen sowie die Wartung und Reparatur von Anlagen und deren Vertrieb, die Entwicklung von Schulungs- und Qualifizierungs-Konzepten zur Qualitäts …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 57/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Team Steffen AG (HRB 13681 AG Aachen), Schaufenberger Straße 61, 52477 Alsdorf, gesetzlich vertreten durch die Vorstände Herrn Rolf Steffen und Daniel Depecker ,
ist am 12.05.2022, um 10:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Dreschers, Pascalstr. 12-14, 52076 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
92 IN 57/22
Amtsgericht Aachen, 12.05.2022
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Team Steffen AG (HRB 13681 AG Aachen), Schaufenberger Straße 61, 52477 Alsdorf, gesetzlich vertreten durch die Vorstände Herrn Rolf Steffen und Daniel Depecker ,
ist am 12.05.2022, um 10:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Dreschers, Pascalstr. 12-14, 52076 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
92 IN 57/22
Amtsgericht Aachen, 12.05.2022