Forderungsprüfung

Team FRSHMKR GmbH

Pinneberg

Das Amtsgericht Pinneberg hat zur Team FRSHMKR GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.09.2024, Aktenzeichen 71 IN 61/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Pinneberg
Aktenzeichen
71 IN 61/23
Registerbezug
Pinneberg, HRB 15559 PI
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
12.09.2024
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Betrieb von Sport - und Fitnessstudios sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten und Themen rund um das Thema Gesundheit, Wellness, Wohlbefinden und Ernährung. Dies sind unter anderem Einzel - und Gruppenfitnesskurse, individuelle Beratung zu den Themen Ernährung, Wohlbefinden, Gesundheit und Fitness die Erbringung von Beratungsdienstleistungen auf dem Gebiet der Entwicklung, Herstellung und Vertri …

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

71 IN 61/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Team FRSHMKR GmbH, Elmshorner Straße 227, 25421 Pinneberg, vertreten durch den Geschäftsführer Marcus Kemmer
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 15559 PI
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 16.10.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 11.09.2024

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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