Sicherungsmaßnahme
TDM Team Dienstleistung und Malerbetrieb GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur TDM Team Dienstleistung und Malerbetrieb GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.06.2026, Aktenzeichen 70k IN 206/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70k IN 206/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 112131
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 01.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Mike Westkamp
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 206/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112131 eingetragenen TDM Team Dienstleistung und Malerbetrieb GmbH, Theodor-Heuss-Str. 78, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yasar Özcan, Böckingstr. 70, 51063 Köln
Geschäftszweig: die Führung eines Malerbetriebs, Hausmeisterservice und Gebäudereinigung sowie die Durchführung von Außendämmarbeiten, Putzarbeiten, Malerarbeiten, Bodenverlegung,
ist am 29.05.2026, um 15:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Kennedyplatz 2, 50679 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70k IN 206/26
Amtsgericht Köln, 29.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112131 eingetragenen TDM Team Dienstleistung und Malerbetrieb GmbH, Theodor-Heuss-Str. 78, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yasar Özcan, Böckingstr. 70, 51063 Köln
Geschäftszweig: die Führung eines Malerbetriebs, Hausmeisterservice und Gebäudereinigung sowie die Durchführung von Außendämmarbeiten, Putzarbeiten, Malerarbeiten, Bodenverlegung,
ist am 29.05.2026, um 15:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Kennedyplatz 2, 50679 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70k IN 206/26
Amtsgericht Köln, 29.05.2026