Sicherungsmaßnahme
TC Autoservice Nettetal UG (haftungsbeschränkt)
Nettetal
Das Amtsgericht Krefeld hat zur TC Autoservice Nettetal UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.02.2026, Aktenzeichen 500 IN 429/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Krefeld
- Aktenzeichen
- 500 IN 429/25
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 20941
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.02.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Dr. Claus-Peter Kruth
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 429/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 20941 eingetragenen TC Autoservice Nettetal UG (haftungsbeschränkt), Speck 37, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Claudia Sen, Vorbruch 82 , 41334 Nettetal
Geschäftszweig: KFZ Reparaturen, Service jeglicher Art, Anmeldungsservice, Reifenhandel, Autohandel u.a.
ist am 25.02.2026, um 12:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 429/25
Amtsgericht Krefeld, 25.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 20941 eingetragenen TC Autoservice Nettetal UG (haftungsbeschränkt), Speck 37, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Claudia Sen, Vorbruch 82 , 41334 Nettetal
Geschäftszweig: KFZ Reparaturen, Service jeglicher Art, Anmeldungsservice, Reifenhandel, Autohandel u.a.
ist am 25.02.2026, um 12:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 429/25
Amtsgericht Krefeld, 25.02.2026