Insolvenzbekanntmachung
TB Messtechnik GmbH
Wellendingen
Das Amtsgericht Rottweil hat zur TB Messtechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.06.2026, Aktenzeichen 5 IN 22/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rottweil
- Aktenzeichen
- 5 IN 22/26
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 741392
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 08.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Entwicklung, Herstellung, Service und der Vertrieb von Messtechnik- und Automatisierungslösungen für industrielle Anwendungen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Veröffentlichungstext
5 IN 22/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TB Messtechnik GmbH, Silcherstraße 23, 78669 Wellendingen, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Bühler
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 741392
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Kauf- und Übernahmevertrag über die Veräußerung des beweglichen Anlagevermögens der Schuldnerin zum Kaufpreis in Höhe von 16.570,00 €, des Goodwill in Höhe von 1,00 € und des Umlaufvermögens der Schuldnerin in Höhe von 8.150,00 € an die TB Automation GmbH
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zu Beginn des 22.07.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rottweil, Königstraße 20, 78628 Rottweil erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 03.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TB Messtechnik GmbH, Silcherstraße 23, 78669 Wellendingen, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Bühler
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 741392
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Kauf- und Übernahmevertrag über die Veräußerung des beweglichen Anlagevermögens der Schuldnerin zum Kaufpreis in Höhe von 16.570,00 €, des Goodwill in Höhe von 1,00 € und des Umlaufvermögens der Schuldnerin in Höhe von 8.150,00 € an die TB Automation GmbH
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zu Beginn des 22.07.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rottweil, Königstraße 20, 78628 Rottweil erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 03.06.2026