Masseunzulänglichkeit

TAYLER Bekleidungshandelsgesellschaft mbH

Leipzig

Das Amtsgericht Leipzig hat zur TAYLER Bekleidungshandelsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.04.2026, Aktenzeichen 402 IN 169/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Leipzig
Aktenzeichen
402 IN 169/26
Registerbezug
Leipzig, HRB 13606
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
07.04.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
1997
Stammkapital
150.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Groß- und Einzelhandel von Bekleidung, insbesondere Textilien, Schuhen und Accessoires.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 402 IN 169/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TAYLER Bekleidungshandelsgesellschaft mbH, Paunsdorfer Allee 1, 04329 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 13606
vertreten durch den Geschäftsführer Sylvio Oehme

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 01.04.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.

- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Nikolaistraße 3-5, 04109 Leipzig, Telefax: 0341 65220111, Email geschäftlich: infofloether-wissing.de, Telefon geschäftlich: 0341 652200

schriftlich geltend zu machen.

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Insolvenzplan
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Masseunzulänglichkeit
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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