Masseunzulänglichkeit
TAYLER Bekleidungshandelsgesellschaft mbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur TAYLER Bekleidungshandelsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.04.2026, Aktenzeichen 402 IN 169/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 402 IN 169/26
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 13606
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 07.04.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1997
- Stammkapital
- 150.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Groß- und Einzelhandel von Bekleidung, insbesondere Textilien, Schuhen und Accessoires.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 402 IN 169/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TAYLER Bekleidungshandelsgesellschaft mbH, Paunsdorfer Allee 1, 04329 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 13606
vertreten durch den Geschäftsführer Sylvio Oehme
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 01.04.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Nikolaistraße 3-5, 04109 Leipzig, Telefax: 0341 65220111, Email geschäftlich: infofloether-wissing.de, Telefon geschäftlich: 0341 652200
schriftlich geltend zu machen.
Aktenzeichen: 402 IN 169/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TAYLER Bekleidungshandelsgesellschaft mbH, Paunsdorfer Allee 1, 04329 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 13606
vertreten durch den Geschäftsführer Sylvio Oehme
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 01.04.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Nikolaistraße 3-5, 04109 Leipzig, Telefax: 0341 65220111, Email geschäftlich: infofloether-wissing.de, Telefon geschäftlich: 0341 652200
schriftlich geltend zu machen.