Forderungsprüfung
Taxi Kreupl e.K.
Burghausen
Das Amtsgericht Mühldorf am Inn hat zur Taxi Kreupl e.K. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen IN 122/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mühldorf am Inn
- Aktenzeichen
- IN 122/25
- Registerbezug
- Traunstein, HRA 11341
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.11.2026
- Rechtsform
- e.K.
Veröffentlichungstext
IN 122/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Taxi Kreupl e.K., Inhaber: Kreupl Peter, Mozartstraße 3a, 84489 Burghausen
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRA 11341
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23 - 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht - 30.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Taxi Kreupl e.K., Inhaber: Kreupl Peter, Mozartstraße 3a, 84489 Burghausen
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRA 11341
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23 - 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht - 30.10.2026