Insolvenzbekanntmachung
Taxi-Funk-Ingolstadt GmbH & Co. KG
Ingolstadt
Das Amtsgericht Ingolstadt hat zur Taxi-Funk-Ingolstadt GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.07.2026, Aktenzeichen IN 193/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 193/26
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRA 1047
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 01.07.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 193/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Taxi-Funk-Ingolstadt GmbH & Co. KG, Hindenburgstraße 50, 85057 Ingolstadt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Taxi-Funk-Ingolstadt Beteiligungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Hanisch Stefanie
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRA 1047
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgenden Antrag:
die Gläubigerversammlung stimmt zu, dass das Unternehmen der Schuldnerin bzw. das Anlage- und Umlaufvermögen der Schuldnerin im Ganzen aus freier Hand (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO) veräußert wird
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.07.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ingolstadt, Neubaustr. 8, 85049 Ingolstadt erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 01.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Taxi-Funk-Ingolstadt GmbH & Co. KG, Hindenburgstraße 50, 85057 Ingolstadt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Taxi-Funk-Ingolstadt Beteiligungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Hanisch Stefanie
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRA 1047
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgenden Antrag:
die Gläubigerversammlung stimmt zu, dass das Unternehmen der Schuldnerin bzw. das Anlage- und Umlaufvermögen der Schuldnerin im Ganzen aus freier Hand (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO) veräußert wird
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.07.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ingolstadt, Neubaustr. 8, 85049 Ingolstadt erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 01.07.2026