Sicherungsmaßnahme

Taunusfighter Idstein e.V. vertr.d.d.Vorstand Liam Conway

Idstein

Das Amtsgericht Wiesbaden hat zur Taunusfighter Idstein e.V. vertr.d.d.Vorstand Liam Conway eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.12.2025, Aktenzeichen 10 IN 409/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 409/25
Registerbezug
Wiesbaden, VR 7107
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
10.12.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

10 IN 409/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Taunusfighter Idstein e.V. vertr.d.d.Vorstand Liam Conway, Großer Feldbergweg 2, 65510 Idstein (AG Wiesbaden , VR 7107), wurde der Beschluss vom 14.11.2025 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 09.12.2025 aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 09.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
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