Aufhebung des Verfahrens
Taunus Grußkarten Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Taunusstein
Das Amtsgericht Wiesbaden hat zur Taunus Grußkarten Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2026, Aktenzeichen 10 IN 315/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wiesbaden
- Aktenzeichen
- 10 IN 315/26
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRA 6049
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 08.10.2026
- Rechtsform
- KG
- Branchenindikator
- Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
10 IN 315/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taunus Grußkarten Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Platter Straße 100, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRA 6049), vertr. d.: Jens Wesolowski, Im Steinenstück 31, 65510 Hünstetten, (Geschäftsführer), wird der mit Eröffnungsbeschluss bestimmte Berichts- und Prüfungstermin am Mittwoch, 21.10.2026 aufgehoben und ein neuer Berichts- und Prüfungstermin für
Mittwoch, 25.11.2026, 11:30 Uhr, 1.013, Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden
bestimmt.
G r ü n d e:
Mit Schreiben vom 22.09.2026 hat der Schuldner-Vertreter, Rechtsanwalt Hendrik Spielvogel, um Verlegung des Berichts- und Prüfungstermins gebeten, da sich zu dem Zeitpunkt der Schuldner-Vertreter im Urlaub befände und er den Termin nicht wahrnehmen könne. Andere Kollegen der Kanzlei seien nicht mit dem Fall betraut, sodass eine Vertretung ausgeschlossen sei.
Mit sowohl dem Schuldner-Vertreter als auch dem Sachwalter wurde daher der o. g. neue Termin vereinbart in Raum 1.013.
Hierbei handelt es sich um den Multimediaraum, um die Teilnahme des Schuldner-Vertreters gem. § 128 a ZPO ermöglichen zu können.
Amtsgericht Wiesbaden, 07.10.2026
Mittwoch, 25.11.2026, 11:30 Uhr, 1.013, Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden
bestimmt.
G r ü n d e:
Mit Schreiben vom 22.09.2026 hat der Schuldner-Vertreter, Rechtsanwalt Hendrik Spielvogel, um Verlegung des Berichts- und Prüfungstermins gebeten, da sich zu dem Zeitpunkt der Schuldner-Vertreter im Urlaub befände und er den Termin nicht wahrnehmen könne. Andere Kollegen der Kanzlei seien nicht mit dem Fall betraut, sodass eine Vertretung ausgeschlossen sei.
Mit sowohl dem Schuldner-Vertreter als auch dem Sachwalter wurde daher der o. g. neue Termin vereinbart in Raum 1.013.
Hierbei handelt es sich um den Multimediaraum, um die Teilnahme des Schuldner-Vertreters gem. § 128 a ZPO ermöglichen zu können.
Amtsgericht Wiesbaden, 07.10.2026