Forderungsprüfung
Tarbiana - Food & Wine UG (haftungsbeschränkt)
Stutensee
Das Amtsgericht Karlsruhe hat zur Tarbiana - Food & Wine UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.01.2026, Aktenzeichen 60 IN 621/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 60 IN 621/23
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 732939
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 23.01.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
60 IN 621/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tarbiana - Food & Wine UG (haftungsbeschränkt), Rheinstraße Ost 74 a, 76297 Stutensee, vertreten durch die Geschäftsführer Alessandro Iacopini und Mario Narcisi
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 732939
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Thomas Maier & Partner mbB, Pirmasenser Straße 16-18, 66994 Dahn, Gz.: RA Gruber
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen Nummer 6 und 7 (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 20.01.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tarbiana - Food & Wine UG (haftungsbeschränkt), Rheinstraße Ost 74 a, 76297 Stutensee, vertreten durch die Geschäftsführer Alessandro Iacopini und Mario Narcisi
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 732939
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Thomas Maier & Partner mbB, Pirmasenser Straße 16-18, 66994 Dahn, Gz.: RA Gruber
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen Nummer 6 und 7 (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 20.01.2026