Forderungsprüfung
Tanzschule Uwe Mundt GmbH
Hanau
Das Amtsgericht Hanau hat zur Tanzschule Uwe Mundt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.11.2025, Aktenzeichen 70 IN 274/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 274/24
- Registerbezug
- Hanau, HRB 99055
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 20.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb einer Tanzschule sowie eines gastronomischen Betriebes, kulturelle und sportliche Veranstaltungen, Sportunterricht, Seminare, Schulungen und die Hinführung und die Berufsausbildung zum Tanzlehrer/Tanzlehrerin ADTV.
- Branchenindikator
- Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
70 IN 274/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tanzschule Uwe Mundt GmbH, Sternstraße 17, 63450 Hanau (AG Hanau, HRB 99055), vertr. d.: Marius Hildenbeutel, Ernst-Reuter-Straße 17, 64823 Groß-Umstadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 19.11.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 19.11.2025