Sicherungsmaßnahme
tandem Personal Rheda-Wiedenbrück GmbH
Rheda-Wiedenbrück
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur tandem Personal Rheda-Wiedenbrück GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.03.2026, Aktenzeichen 43 IN 73/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 73/26
- Registerbezug
- Gütersloh, HRB 12860
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 16.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 73/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 12860 eingetragenen tandem Personal Rheda-Wiedenbrück GmbH, Gütersloher Str. 68, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Angelo Carlucci,
Geschäftszweig: Ausführen von Personaldienstleistungen, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die private Arbeitsvermittlung
ist am 13.03.2026, um 15:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Steuerberater Milomir Jolovic, Berliner Straße 131, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 73/26
Amtsgericht Bielefeld, 13.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 12860 eingetragenen tandem Personal Rheda-Wiedenbrück GmbH, Gütersloher Str. 68, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Angelo Carlucci,
Geschäftszweig: Ausführen von Personaldienstleistungen, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die private Arbeitsvermittlung
ist am 13.03.2026, um 15:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Steuerberater Milomir Jolovic, Berliner Straße 131, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 73/26
Amtsgericht Bielefeld, 13.03.2026