Forderungsprüfung
TaMa Malereibetrieb GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur TaMa Malereibetrieb GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.06.2026, Aktenzeichen 36t IN 3772/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36t IN 3772/18
- Registerbezug
- Berlin, HRB 55947
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 25.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1995
- Stammkapital
- 51.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die malermäßige Instandhaltung, Instandsetzung und Sanierung von privaten, öffentlichen und gewerblichen Immobilien.
Veröffentlichungstext
36t IN 3772/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TaMa Malereibetrieb GmbH,
Heinrich-Grüber-Straße 68, 12621 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Reiprich,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 55947
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 23.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TaMa Malereibetrieb GmbH,
Heinrich-Grüber-Straße 68, 12621 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Reiprich,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 55947
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 23.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.06.2026