Forderungsprüfung
Tam Tam Ingolstadt GmbH
Ingolstadt
Das Amtsgericht Ingolstadt hat zur Tam Tam Ingolstadt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen IN 139/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 139/23
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 1883
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 15.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1995
- Stammkapital
- 26.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Konzeptionierung und Betreiben von Restaurants
Veröffentlichungstext
IN 139/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TamTam Ingolstadt GmbH, Theresienstraße 31, 85049 Ingolstadt, vertreten durch die Geschäftsführerin Buck Sandra
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 1883
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23 - 25 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 15.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TamTam Ingolstadt GmbH, Theresienstraße 31, 85049 Ingolstadt, vertreten durch die Geschäftsführerin Buck Sandra
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 1883
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23 - 25 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 15.10.2026