Sicherungsmaßnahme

TAKE THE GOOD FOOD Essen GmbH

Essen

Das Amtsgericht Essen hat zur TAKE THE GOOD FOOD Essen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.07.2026, Aktenzeichen 164 IN 134/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
164 IN 134/26
Registerbezug
Essen, HRB 37297
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
27.07.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 134/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 37297 eingetragenen TAKE THE GOOD FOOD Essen GmbH, Lindenallee 1, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Robin Dildar Yagiz, Höntroperstr. 37, 44869 Bochum und Herrn Mohamad Said Houssami, Vitusstraße 19, 41061 Mönchengladbach

Geschäftszweig: Der Betrieb eines Speiselokals.

ist am 27.07.2026, um 14:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Dominic Poster, Ruhrallee 175, 45136 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

164 IN 134/26
Amtsgericht Essen, 27.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme