Schlusstermin
Take-Carer Projekt GmbH
Bissendorf
Das Amtsgericht Osnabrück hat zur Take-Carer Projekt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.02.2026, Aktenzeichen 59 IN 4/18 (60).
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Osnabrück
- Aktenzeichen
- 59 IN 4/18 (60)
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 204647
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 06.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
59 IN 4/18 (60): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Take-Carer Projekt GmbH, Am Berg 9, 49143 Bissendorf (AG Osnabrück, HRB 204647), vertr. d.: 1. Joachim Lütjen, Lessingstr. 3, 49219 Glandorf, (Geschäftsführer), 2. Isabel Häke-Oelrich, Bergstraße 19, 49076 Osnabrück, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 19.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 05.02.2026
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 19.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 05.02.2026