Sicherungsmaßnahme
Tahoe Investors GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Tahoe Investors GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.08.2026, Aktenzeichen 810 IN 1555/25 T-77-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1555/25 T-77-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 106622
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 19.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Verwaltung ausschließlich eigenen Vermögens und das Erwerben, Veräußern, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Erbringung betriebswirtschaftlicher Beratungen und Dienstleistungen, insbesondere Management-Dienstleistungen. Ausgenommen hiervon sind jedoch solche Tätigkeiten, die rechtsberatend sind oder einer behördlichen …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1555/25 T-77- In dem Insolvenzantragsverfahren Tahoe Investors GmbH, Zeilweg 44, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 106622),
vertreten durch:
Nedzad Fehratovic, (Geschäftsführer),
wurde am 19.08.2026 um 11:10 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot gegen die Schuldnerin angeordnet. Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegen weiterhin dem Schuldner; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Der Antragstellerin wird untersagt, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern und zu belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten des Verfahrens auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 19.08.2026
vertreten durch:
Nedzad Fehratovic, (Geschäftsführer),
wurde am 19.08.2026 um 11:10 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot gegen die Schuldnerin angeordnet. Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegen weiterhin dem Schuldner; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Der Antragstellerin wird untersagt, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern und zu belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten des Verfahrens auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 19.08.2026