Sicherungsmaßnahme
Tagespflege Sonnenlicht GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Tagespflege Sonnenlicht GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.09.2026, Aktenzeichen 67h IN 111/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67h IN 111/26
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 179755
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 04.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Teilstationäre Pflegeeinrichtung für Senioren und Pflegebedürftige.
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
67h IN 111/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tagespflege Sonnenlicht GmbH, Die Teilstationäre Pflegeeinrichtung für Senioren und Pflegebedürftige, Am Schilfpark 12a, 21029 Hamburg (AG Hamburg, HRB 179755), vertr. d.: 1. Nicole Tonkih (Geschäftsführerin), 2. Oxana Tonkih (Geschäftsführerin),
wurde der Beschluss vom 20.4.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 03.09.2026 vollständig aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg, 03.09.2026
wurde der Beschluss vom 20.4.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 03.09.2026 vollständig aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg, 03.09.2026