Sicherungsmaßnahme
Tagespflege am Schlosspark GmbH
Ahaus
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Tagespflege am Schlosspark GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.07.2026, Aktenzeichen 71 IN 33/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 71 IN 33/26
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 22187
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 03.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Mike Westkamp
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 33/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 22187 eingetragenen Tagespflege am Schlosspark GmbH, Hindenburgallee 23, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Günther Goßling, Am Thesingbach 8 , 46342 Velen
ist am 03.07.2026, um 11:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Alter Fischmarkt 21, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
71 IN 33/26
Amtsgericht Münster, 03.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 22187 eingetragenen Tagespflege am Schlosspark GmbH, Hindenburgallee 23, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Günther Goßling, Am Thesingbach 8 , 46342 Velen
ist am 03.07.2026, um 11:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Alter Fischmarkt 21, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
71 IN 33/26
Amtsgericht Münster, 03.07.2026