Forderungsprüfung

Tacke GmbH & Co. KG

Warendorf

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Tacke GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.07.2023, Aktenzeichen 74 IN 26/09.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
74 IN 26/09
Registerbezug
Münster (Westfalen), HRA 7317
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
18.07.2023
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 26/09

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 7317 eingetragenen Tacke GmbH & Co. KG, Everswinkeler Straße 59, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 9376 eingetragene Tacke Beteiligungs-GmbH GmbH, Everswinkeler Straße 59, 48231 Warendorf, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gertruda Maria Gerarda Korsten van Veghel, Oude Wi 80, 5345 KK Oss, Niederlande,

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.08.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

74 IN 26/09
Amtsgericht Münster, 18.07.2023

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  10. Masseunzulänglichkeit
  11. Eröffnung des Verfahrens
  12. Sicherungsmaßnahme
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