Aufhebung des Verfahrens

Tack Service GmbH

Wesel

Das Amtsgericht Duisburg hat zur Tack Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.01.2026, Aktenzeichen 60 IN 29/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
60 IN 29/23
Registerbezug
Duisburg, HRB 25075
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
06.01.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Leo Schoofs
Im Handelsregister seit
2013
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Maschinen zur Vorbehandlung chemischer Produkte.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 29/23

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25075 eingetragenen Tack Service GmbH, Brüner Landstraße 303, 46485 Wesel, vertr. d. d. Gf.

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, Meckenemstr. 14, 46395 Bocholt

wird heute, am 05.01.2026, um 10:17 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

60 IN 29/23
Amtsgericht Duisburg, 05.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
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