Forderungsprüfung
Tacco Footcare International GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Tacco Footcare International GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.04.2021, Aktenzeichen 43 IN 247/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 247/20
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB HRB 92793
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 21.04.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- sind Herstellung, Handel, Vertrieb von Schuhfurnituren, Schuhpflegemitteln und weiteren Schuhergänzungsprokukten.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 247/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 92793
eingetragenen Tacco Footcare International GmbH, Industriestraße 15, 33689
Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Artur Paluszek,
Industriestraße 15, 33689 Bielefeld
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 12.05.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.107 niedergelegt.
43 IN 247/20
Amtsgericht Bielefeld, 14.04.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 92793
eingetragenen Tacco Footcare International GmbH, Industriestraße 15, 33689
Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Artur Paluszek,
Industriestraße 15, 33689 Bielefeld
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 12.05.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.107 niedergelegt.
43 IN 247/20
Amtsgericht Bielefeld, 14.04.2021