Aufhebung des Verfahrens

T & T Fahrzeugtechnik GmbH

Korbach

Das Amtsgericht Duisburg hat zur T & T Fahrzeugtechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.07.2026, Aktenzeichen 60 IN 104/17.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
60 IN 104/17
Registerbezug
Korbach, HRB 1956
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
23.07.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Markus van Marwyk
Im Handelsregister seit
2014
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Import, Export und Handel mit Fahrzeugen aller Art. Insbesondere Wasserfahrzeuge, Flur- und Förderfahrzeuge, Bohrmaschinen, LKW und KFZ. Darüber hinaus aller Art von Dienstleistungen an oben genannten Fahrzeugen, wie Service, Reparaturen, Umbauten und Restaurationen, des Weiteren der Handel mit und Bau von Aluminiumkonstruktionen.
Branchenindikator
Automobil (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 104/17

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Korbach unter HRB 1956 eingetragenen T & T Fahrzeugtechnik GmbH, Xantener Str. 21, 45479 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reinhold Nienhaus

Insolvenzverwalter: Markus van Marwyk, Essener Straße 3, 46047 Oberhausen

wird heute, am 22.07.2026, um 7:01 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

60 IN 104/17
Amtsgericht Duisburg, 22.07.2026
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