Forderungsprüfung
T.S. Hoch-Tief-Pflasterbau GmbH
Schwabhausen
Das Amtsgericht München hat zur T.S. Hoch-Tief-Pflasterbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.07.2026, Aktenzeichen 1509 IN 3388/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 3388/23
- Registerbezug
- München, HRB 242368
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 27.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1509 IN 3388/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
T.S. Hoch-Tief-Pflasterbau GmbH, Blumenstraße 9, 85247 Schwabhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Tasiou Sousana
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 242368
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7. 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 23.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
T.S. Hoch-Tief-Pflasterbau GmbH, Blumenstraße 9, 85247 Schwabhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Tasiou Sousana
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 242368
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7. 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 23.07.2026