Forderungsprüfung
SZWARC Grundstücksgesellschaft mbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur SZWARC Grundstücksgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.03.2026, Aktenzeichen 36s IN 3272/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36s IN 3272/20
- Registerbezug
- Berlin, HRB 199478
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 30.03.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
36s IN 3272/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SZWARC Grundstücksgesellschaft mbH, Grünauer Straße 64, 12557 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Adam Zygmunt Marszalek
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 199478 B
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6, 7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SZWARC Grundstücksgesellschaft mbH, Grünauer Straße 64, 12557 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Adam Zygmunt Marszalek
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 199478 B
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6, 7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.03.2026