Insolvenzbekanntmachung

szs engineering GmbH

Langen (Hessen)

Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur szs engineering GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.11.2024, Aktenzeichen 8 IN 480/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 480/24
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 34812
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
19.11.2024
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

8 IN 480/24 In dem Insolvenzverfahren szs engineering GmbH, Robert Bosch Strasse 11b, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 34812), vertr. d.: 1. Klaus Zehaczek, Im Singes 7, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer),

wird die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Diese wird abgehalten vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstr. 18, 63065 Offenbach am Main.

Tagesordnung:

Zustimmung der Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren zur Schließung eines Prozesskostenfinanzierungsvertrages zwischen Herrn Klaus Zehaczek und Herrn Rechtsanwalt Arno Wolf, Bad Homburg vor der Höhe, als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin.

Die zugehörigen Unterlagen wurden bei Gericht eingereicht und können von den Insolvenzgläubigern zu den üblichen Sprechzeiten (Mo. - Fr. 9-12 Uhr) auf der hiesigen Geschäftsstelle eingesehen werden.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge, Zustimmungserklärungen bzw. Einwendungen zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt schriftlich bis spätestens zum 24.01.2025 (= Stichtag, der der Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren entspricht) beim Insolvenzgericht einzureichen.

Hinweis:
Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Dies ist vorliegend dann der Fall, wenn bis zu dem oben genannten Datum keine Schriftsätze von Gläubigern zu dem oben bezeichneten Tagesordnungspunkt eingehen.

Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Schriftsätze zu dem oben aufgeführten Tagesordnungspunkt eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).

Offenbach am Main, 18.11.2024

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme