Sicherungsmaßnahme
SYNTINELS GmbH
Münster
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur SYNTINELS GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.04.2026, Aktenzeichen 74 IN 22/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 74 IN 22/26
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRB 18954
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Stefanie Breitenströter-Brüggemann
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 22/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18954 eingetragenen SYNTINELS GmbH, Hafenweg 16, 48155 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Malte Lohaus, Joseph-Haydn-Str. 1, 10557 Berlin und Herrn Florian Dostert, Hamburgerstraße 22, 48155 Münster
ist am 30.04.2026, um 11:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Stefanie Breitenströter-Brüggemann, Zumlohstraße 30a, 48231 Warendorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
74 IN 22/26
Amtsgericht Münster, 30.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18954 eingetragenen SYNTINELS GmbH, Hafenweg 16, 48155 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Malte Lohaus, Joseph-Haydn-Str. 1, 10557 Berlin und Herrn Florian Dostert, Hamburgerstraße 22, 48155 Münster
ist am 30.04.2026, um 11:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Stefanie Breitenströter-Brüggemann, Zumlohstraße 30a, 48231 Warendorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
74 IN 22/26
Amtsgericht Münster, 30.04.2026