Forderungsprüfung
Synergo Haus GmbH
Bamberg
Das Amtsgericht Bamberg hat zur Synergo Haus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.05.2021, Aktenzeichen 3 IN 187/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bamberg
- Aktenzeichen
- 3 IN 187/19
- Registerbezug
- Bamberg, HRB 4601
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 17.05.2021
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
3 IN 187/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Synergo Haus GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Erber Harry Robert,
geboren am 02.08.1947, Lobenhofferstraße 21 a, 96049 Bamberg
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 4601
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 17.05.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 0-03 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.06.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 17.05.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Synergo Haus GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Erber Harry Robert,
geboren am 02.08.1947, Lobenhofferstraße 21 a, 96049 Bamberg
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 4601
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 17.05.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 0-03 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.06.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 17.05.2021